Sie sind verpflichtet, die gelieferten Produkte, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich unter xxx (anschrift und office@3may.ch) mitzuteilen. Sofern Sie dies unterlassen, gelten die Produkte als genehmigt. Die Genehmigung gilt in jedem Fall als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung eine Mängelrüge in Schriftform, wobei Email ausreichend ist, beim Kundenservice erhoben hat.